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Distance Learning Zertifikation

Die Kurse der SwissPSA sind vom Bundesamt für Zivilluftfahrt nach den Vorgaben der EASA zertifiziert und genehmigt. Die SwissPSA verpflichtet sich gemäss diesen Vorgaben die Kurse entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Die Basis für Distance Learning Kurse bilden die Vorgaben im EASA Part.FCL (EU Verordnung 1178/2002) sowie den Vorgaben der EU Verordnung 290/2012. Einen Auszug daraus finden Sie am Ende dieser Seite.
 

Vereinbarung

Der unterzeichnete Student erklärt sich bereit, die nachstehenden Bedingungen für den Theoriekurs zu akzeptieren. 

Kursgebühren

Die Kursgebühren sind vor Beginn der Ausbildung zu bezahlen.

Vertraulichkeit

Je nach Art der Durchführung des Kurses kann der Student einen Zugangscode für die E-Learning Plattform erhalten. Dieser Zugang ist persönlich und darf Dritten nicht weiter gegeben oder zugänglich gemacht werden.

Kursmaterial

Das Kursmaterial, sei es in Buchform, auf CD-ROM, DVD oder online, wird in der jeweils aktuellsten Version geliefert. Die SwissPSA übernimmt keine Garantie für Defekte oder inhaltliche Fehler. Die SwissPSA haftet nicht für Ereignisse, die durch fehlerhaftes Kursmaterial, fehlerhafte Interpretation desselben oder fehlerhafte Instruktion eintreten.

Technische Voraussetzungen

Falls für die Durchführung des Theoriekurses ein E-Learning Account eröffnet wird, sind Kenntnisse in der Bedienung von Computern, ein funktionierender Internet-Zugang und eine E-Mail-Adresse nötig. Die SwissPSA sorgt dafür, dass ein ununterbrochener Zugang zur E-Learning-Plattform nach menschlichem Ermessen sicher gestellt ist. Der Unterhalt und der Betrieb der E-Learning Plattform werden durch Dritte im Auftrag der SwissPSA zur Verfügung gestellt. Die E-Learning Plattform ist Internet basiert und funktioniert kundenseitig grundsätzlich auf allen gängigen Betriebssystemen. Die SwissPSA übernimmt keine Verantwortung für das richtige Funktionieren von Internetzugängen, über die E-Learning Plattform angebotenen Lernhilfen, sowie für die automatische Auswertung von Online-Tests. Die SwissPSA ist im Weiteren nicht  für Inkompatibilitäten der Hard- und Software-Einrichtungen des Studenten mit der E-Learning-Plattform zuständig. Insbesondere kann das einwandfreie Funktionieren der E-Learning-Plattform nicht mit allen Versionen von Internet Browsern garantiert werden. Die Verwendung eines aktuellen Internet Browsers wird ausdrücklich empfohlen.

Kursdauer

Der Zugang ist für die Dauer von 1 Jahr gültig. Danach erlischt diese Ausbildungsvereinbarung und der Student muss sich für die Fortsetzung des Kurses erneut einschreiben und die Gebühr für ein weiteres Jahr entrichten. Eine Verlängerung der Kursdauer ist in jedem Fall nur innerhalb der vom Gesetzgeber vorgegeben Fristen möglich.

Teilnahme an Kursen

Der Student verpflichtet sich, den Kurs gemäss den gesetzlichen Richtlinien vollständig und lückenlos zu besuchen (Training Record). Dies gilt sowohl für die Lektionen im Klassenunterricht, als auch für die Distance Learning-Seminare. Alle von SwissPSA allfällig angeordneten Lektionen, Self Study-Lektionen und Seminare bilden einen integrierenden Kursbestandteil.

Fortschrittskontrolle

Die Fortschrittskontrolle erfolgt mittels Tests über die E-Learning Plattform oder durch Tests im Klassenunterricht. Erreicht der Student die minimale Punktzahl zum Bestehen der Tests nicht, so werden diese nach einem weiteren Studium der Materie wiederholt. Bei Unklarheiten oder Fragen stehen Instruktoren via E-Mail, Online Forum oder via Chat zur Verfügung, um Fragen zu beantworten. Bei Problemen akzeptiert der Student die Massnahmen des Fachinstruktors, um die Wissenslücken zu schliessen. Er erfüllt die ihm aufgetragenen Aufgaben vollständig und zeitgerecht. Führen diese Massnahmen nicht zum Erfolg, so können in Absprache mit dem Studenten und dem Chief Theoretical Knowledge Instructor (CTKI) weitere Schritte vereinbart werden. Dies kann zum Beispiel in Form von privater Nachhilfe mit einem Fachinstruktor geschehen. Die Kosten für eine solche Eskalation gehen zu Lasten des Studenten.

Klassenunterricht

Nach Abschluss des Online-Trainings findet ein 6-tägiger Klassenunterricht an 3 Wochenenden statt und ist integrierender Bestandteil des eLearning-Kurses. Ein Kandidat kann am Klassenunterricht teilnehmen, wenn er alle Tests auf der E-Learning Plattform erfolgreich abgeschlossen hat. Der Klassenunterricht findet gemäss der Kursplanung statt. Der Klassenunterricht gilt als absolviert, wenn der Kandidat zu mindestens 75% anwesend war. Ist ein Kandidat weniger als 75% anwesend, so muss der Unterricht zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden. Wird der Unterricht ausserhalb der regulären Termine nachgeholt, so entstehen dem Kandidaten entsprechende Zusatzkosten.

Theoretische Prüfung

Nach Abschluss des Klassenunterrichts findet eine SwissPSA interne Schlussprüfung statt. Der Student akzeptiert, dass er erst zur theoretischen Prüfung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zugelassen wird, wenn er die Schlussprüfung vollständig bestanden hat. Die Schlussprüfung ist bestanden, wenn der Kandidat mindestens 75% richtig beantwortet hat. Wird die Vorprüfung aus terminlichen Gründen ausserhalb der regulären Termine absolviert, so entstehen dem Kandidaten entsprechende Zusatzkosten.


Meinungsverschiedenheiten

Ist der Student mit einem Entscheid oder einer Vorgehensweise eines Fachinstruktors nicht einverstanden oder unzufrieden, so kann er sich an den Chief Theoretical Ground Instructor (CTKI)  der SwissPSA wenden. Dieser entscheidet nach Rücksprache mit dem Fachinstruktor über das weitere Vorgehen.

Kursabbruch

Bricht der Student den Kurs ab, so hat er kein Anrecht auf eine Rückerstattung der Kurskosten. Der Kursabbruch muss in jedem Fall schriftlich an den Chief Theoretical Ground Instructor (CTKI) erfolgen.
 
 
 
 

Auszug aus der EU Verordnung 290/2012:

Fernunterricht

ORA.ATO.300 Allgemeines

Die ATO kann eine Zulassung zur Durchführung modularer Kursprogramme in Form von Fernunterricht in den folgenden Fällen erhalten:

a) modulare Kurse im theoretischen Unterricht;

b) Kurse für zusätzliche Theoriekenntnisse für eine Klassen- oder Musterberechtigung oder

c) genehmigte Theoriekurse vor dem Eintritt für eine erste Musterberechtigung für einen
   
mehrmotorigen Hubschrauber.

ORA.ATO.305 Präsenzseminare

a)  Alle Fächer des modularen Fernunterrichts müssen auch Präsenzseminare einschließen.

b)  Der Anteil der in Präsenzseminaren verbrachten Zeit beträgt mindestens 10 % der      
     Gesamtdauer des Lehrgangs.

c)  Zu diesem Zweck muss entweder am Hauptgeschäftssitz der ATO oder in einer andernorts
    
gelegenen geeigneten Einrichtung ein Kurslokal vorhanden sein.

 
 

Birrfeld

Lommis

LSZT

Sitterdorf

LSZV

Speck-Fehraltorf

Wangen - Lachen

Zürich - Kloten

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